Green Residence
Ihre Unterkunft in Offenbach
2026 Website AGB’s Green Residence Allgemeine Geschäftsbedingungen / Storneriungsrichtlinien der GREEN RESIDENCE, Frankfurt / Offenbach, Bismarckstraße 123, 63065 Offenbach/Main
Sprachen:
Deutsch / English
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen der Firma … , nachfolgend Vermieter genannt. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB. Von den AGB abweichende Vereinbarungen sind nur nach Genehmigung des Vermieters wirksam.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- undWeitervermietung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenantrags durch den Vermieter zu Stande. Der
Vermieter bestätigt die Annahme des Angebotes durch Übersendung einer
Reservierungbestätigung oder Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der
Reservierungbestätigung oder Buchungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird
der abweichende Inhalt der Reservierungbestätigung für den Kunden und den Vermieter dann
verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang widerspricht.
Der Kunden wird bei Beginn der Frist hierauf besonders hingewiesen. Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Wohnung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Vermieters. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, wenn der Kunde Unternehmer ist.
Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber
oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten
Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte oder ein gleichwertiges Apartment
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für
das Apartment und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten
bzw. üblichen Preise des Vermieters zu zahlen. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer.
Fälligkeitsdatum binnen 24 Stunden ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Zusätzliche Bestimmung und Regelungen zur Zahlbarkeit können mit dem Vermieter besprochen werden zu folgender Zahlungsweise: 50% Anzahlung binnen 24 Stunden ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Restzahlung 50% 14 Tage vor Anreise- und Reservierungsbeginn.
Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen. Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber dem Vermieter aufrechnen. Wenn der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Hat der Kunde eine Sicherheitsleistung durch zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erbracht, ist der Vermieter berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z.B. Endreinigung, Sonderreinigungen über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.
§ 4 Rauchverbot, Tierhaltung
Bei den Apartments des Vermieters handelt es sich um Nichtraucherapartments. Deshalb ist das
Rauchen in den Apartments untersagt. Im Falle eines Verstoßes steht dem Vermieter ein Recht
zur sofortigen und fristlosen Kündigung zu. Darüber hinaus kann der Vermieter erforderlichenfalls
Kosten einer Sonderreinigung bei Nikotingeruch in dem Apartment in Höhe von mindestens
60 EUR netto in Rechnung stellen.
Die Tierhaltung in den gemieteten Apartments ist grundsätzlich verboten und nur nach
schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.
§ 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe
Soweit keine anderweitige Vereinbarung besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die
Bereitstellung eines bestimmten Apartments. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab
15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine
frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment des Vermieters spätestens um 11:00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Erfolgt eine Räumung bis 15:00 Uhr kann der Vermieter aufgrund der
verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für das Apartment in Rechnung stellen. Bei einer
Räumung erst nach 15:00 Uhr kann der gesamte Tagespreises für den folgenden Tag in Rechnung
gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Es handelt
sich um eine Nutzungsausfallentschädigung. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem
Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Die Rückgabe des Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie das Apartment durch den
Vermieter an den Kunden übergeben hat. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen
Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen. Der
Kunde hat das Apartment beim Verlassen abzuschließen.
§ 6 Rücktritt und Stornierung
Es gelten für den Kunden folgende Stornierungsbedingungen:
Fristen
Stornogebühr (% des ursprünglichen
Gesamtangebots) für alle Doppelbettzimmer- Kategorien:
Bis 4 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei.
3 – 1 Tage vor Anreise & am Anreisetag 100% Zahlung der Stonierungsbedingungen.
Stornogebühr (% des ursprünglichen
Gesamtangebots) für alle Apartment- Kategorien:
Bis 30 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei.
29 – 1 Tage vor Anreise & am Anreisetag 100% Zahlung der Stonierungsbedingungen.
Eine Stornierung hat schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) an den Vermieter zu erfolgen. Für die
Wirksamkeit der Erklärung ist der Eingang beim Vermieter maßgebend.
Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche für den Vermieter auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich
gegenüber dem Vermieter ausübt. Das selbe Recht steht dem Vermieter zu.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom
Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde dem Vermieter Stornogebühren und
Bearbeitungsgebühren entsprechend § 6 Ziffer 2 zu zahlen.
Der Vermieter ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Apartements unter
irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in
der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden; der Vermieter begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Apartements den
Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieter zuzurechnen ist.
§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Vom Kunden mitgebrachte Sachen befinden sich auf Gefahr des Kunden in dem angemieteten
Apartment. Der Vermieter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung,
auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der des
Vermieters. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
§ 8 Technische Einrichtung und Anschlüsse
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes
des Apartments bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters, soweit es sich nicht um
Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des
Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Wohnung
gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Vermieter diese nicht zu vertreten hat.
Der Kunde ist berechtigt, in den Apartments vorhandene Telefon, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen
zu nutzen. Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben
der vereinbarten Miete zu zahlen. Dem Kunden ist es untersagt, illegales filesharing über den vom
Vermieter zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder
Download urheberrechtlich geschützter Musik-, Film- oder Softwaredateien zu verstehen. Der
Kunde haftet für alle Schäden, die dem Vermieter und/oder dem Rechteinhaber durch die
Rechtsverletzung des Kunden entstehen. Störungen an den vom Vermieter zur Verfügung
gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.
Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Vermieter diese
Störungen nicht zu vertreten hat.
Die Apartments des Vermieters sind mit mindestens einem Fernseher und einem Radio
ausgestattet. Die Nutzung derselben ist nur gestattet sofern der Kunde diese zuvor bei der GEZ
registriert.
§ 9 Zutrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur
Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im
Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist die der Vermieter auch
zum Betreten derWohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.
§ 10 Haftung des Kunden für Schäden
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die
durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht
werden. Bei Übergabe der Wohnung wird dem Kunden eine Inventarliste zur Verfügung gestellt,
die er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung der Wohnung nicht mehr vorhandenen
Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen. Der Vermieter kann vom Kunden die
Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften).
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten
erfolgen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom
Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der
Wohnung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der
Schäden wird der Vermieter zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-
Fachbetriebes ermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
§ 11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzungen zu vertreten
hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Vermieters beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragswesentlichen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung durch den
Vermieter steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird dieser bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Kunden höchstens bis zu einem Betrag von
3.000,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von 1.000,00
Euro. Geld, Wertpapiere und andere Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00
Euro im Safe, falls im Apartment vorhanden, verwahrt werden. Der Vermieter empfiehlt, von
dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche gegenüber dem Vermieter
erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung dies nicht unverzüglich dem Vermieter anzeigt.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind
unverzüglich anzuzeigen.
Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne
Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in drei Jahren von ihrer Entstehung an. Die
vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder
grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seines gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Apartments haben schriftlich zu erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieter. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Vermieters.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieter.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In
diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
